SCHIEßSTANDORDNUNG
•
Rauchen und offenes Feuer sind innerhalb der Raumschießanlage verboten.
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Während
des
Besuches
in
der
gesamten
Schießkinoanlage
sind
die
Waffen
entladen
und geöffnet zu transportieren und in den vorgesehenen Ständern abzustellen.
•
Ziel- und Anschlagübungen sind außerhalb der Raumschießanlage verboten.
•
Während
des
Schießbetriebes
ist
das
Tragen
eines
Gehörschutzes
innerhalb
der
Raumschießanlage Pflicht. Ggf. kann ein Gehörschutz ausgeliehen werden.
•
Nur
der
Schütze,
der
auf
der
Schützenposition
steht,
darf
seine
Waffe
laden
und
schussbereit machen.
•
Im
Schießstand
ist
die
Mündung
der
Waffe
immer
in
Richtung
der
Leinwand
zu
halten.
•
Waffen
mit
einer
Bewegungsenergie
von
mehr
als
7000
Joule/E0
sind
nicht
zugelassen.
•
Leuchtspurmunition,
Hartkerngeschosse,
Stahlgeschosse,
nicht
kenntlich
gemachte
Militärmunition
und
Schwarzpulverwaffen
dürfen
nicht
verwendet
werden.
Die
Entscheidung
über
weitere
nicht
verwendbare
Geschossarten
und
Waffen,
obliegt
der
jeweils
verantwortlichen
Standaufsicht.
Wiedergeladene
Munition
ist
nur
mit
amtlichen Prüfzeichen (CIP) zugelassen.
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In den Nebenräumen der Schießanlage sind Ziel- und Anschlagübungen untersagt.
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Bild und Tonaufnahmen innerhalb der Schießanlage sind verboten.
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Essen und Trinken ist innerhalb der Schießanlage nicht erlaubt.
•
Buchungsstornierungen
in
einem
Zeitraum
von
weniger
als
2
Tagen
vor
dem
Schießtag werden mit 50 % der Mietkosten berechnet.
•
Sollte
eine
Schießkinobuchung
von
Betreiberseite
her
aus
technischen
Gründen
oder
durch
höhere
Gewalt
nicht
durchführbar
sein,
besteht
keinerlei
Anspruch
auf
irgendwelchen Schadenersatz oder Kostenerstattung.
•
Es
wird
vom
Betreiber
keinerlei
Haftung
für
Schäden
übernommen,
die
von
Besuchern
der
Anlage
verursacht
werden,
auch
nicht
gegenüber
Dritter.
Die
Haftung
für
Schäden
an
mitgebrachten
Waffen,
Optiken
usw.
wird
ebenfalls
ausgeschlossen,
soweit
der
Schaden
nicht
vom
Betreiber
oder
dessen
Beauftragten
schuldhaft
verursacht wurde.
•
Schüsse
außerhalb
der
Leinwand
führen
zu
Beschädigungen
der
Anlage
(Technik,
Beleuchtung,
Lüftung,
Wand-,
Decken-
und
Bodendämmung).
Hierfür
muss
der
Verursacher
pauschal
100,--
€
+
MwSt.
zahlen.
Eine
evtl.
Differenz
zu
den
Mehrkosten
wird nachträglich berechnet.
•
Den Weisungen der Standaufsichten und Schießtrainer ist unbedingt Folge zu leisten.
•
Im
Falle
der
Zuwiderhandlung
gegen
die
Richtlinien
und
die
Sicherheit
kann
der
Teilnehmer
von
der
Schießstandnutzung
ausgeschlossen
werden.
Eventuell
entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Buchungsgebühr ist trotzdem fällig.
•
Die aushängende Schießstandordnung ist zu beachten.